BEWERBUNG

Das LIA fördert internationale Künstler aus allen Disziplinen. Die gemeinnützige Institution dient dem globalen Kulturtransfer. Sie bietet vier möblierte Ateliers à 83 qm als Arbeits- und Wohnraum, sowie die Programmteilnahme (int. Vorträge, Open Studios, Spinnereirundgang) für einen Zeitraum von drei oder sechs Monaten (bevorzugter Zeitrahmen, individuelle Absprachen sind möglich). Zu entrichten ist eine monatliche Programmgebühr von eintausend und fünfzig Euro inkl. neunzehn Prozent Mwst.  Niederländische und Schweizer Künstler können bei den Fonds BKVB und der Christoph Merian Stiftung anfragen. Bewirbt sich der Künstler direkt beim LIA und ist von diesem ausgewählt, erhält er die notwendigen Dokumente, um sich selbst für Stipendien zu bewerben. Lebenshaltungs-, Material- und Reisekosten müssen vom Förderer oder Künstler selbst getragen werden. Termine erfolgen nach Absprache. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

 

 

LEISTUNGEN

Atelier – 83qm möbliertes und bewohnbares Atelier (Gemeinschaftsnutzung Küche/Bad)

Ausstellung – Teilnahme an einer der drei Gruppenausstellungen zu den Spinnereirundgängen

Betreuung – Kuratorische Beratung, Visa- und Stipendienbeantragung, persönliche Betreuung

Offene Ateliers – für geladene Kunstkritiker/ Künstler und Kunstführungen (in Absprache mit dem Künstler)

 

 

VERFAHREN

Einzureichen sind ausschließlich per Email an: This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it

   
1    Das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF)

 

2    Biografie

 

3    Werkbeispiele (als Anhang in der Email)

 

4    Einzahlungsbeleg Bearbeitungsgebühr (pdf/ jepg)*

    

* 20 €  unter der Angabe des Verwendungszwecks: Bearbeitungsgebühr und des Namens des Antragstellers sind auf folgendes Konto einzuzahlen:

 

LIA gemeinnützige GmbH

Deutsche Bank Leipzig // BLZ 860 700 24 // Konto-Nr. 1398916

Iban: DE61  8607 0024 0139 8916 00  //  BIC: DEUTDEDBLEG

 

 

AUSWAHL

Über die Aufnahme in das Internationale Atelierprogramm entscheidet eine Fachjury. Diese prüft und diskutiert alle eingegangenen Bewerbungen. Die Jury entscheidet einmal monatlich über die Zuteilung der Ateliers. Es gibt hierfür keine festgelegten Termine.

 

 

BESCHEID

Eine Antwort sollte binnen eines Monats erteilt sein. Sollte der Bescheid positiv ausfallen und der Bewerber das Angebot zur Programmteilnahme annehmen, ist ein Drittel der Teilnahmegebühr des geplanten Aufenthaltzeitraumes binnen der nächsten vier Wochen auf das Konto der LIA zu überweisen. Im Gegenzug beteiligt sich das LIA unterstützend durch Empfehlungsschreiben an der Einwerbung von Stipendien und an der Visabeantragung.

 

 

STIPENDIEN FÜR NEIDERLÄNDISCHE UND SCHWEIZER KÜNSTLER/INNEN

Weitere Bewerbungen für eine LIA-Programmteilnahme können bei den folgenden Institutionen gestellt werden:

Christoph Merian Stiftung, Basel

Fonds BKVB, Amsterdam

 

 

ALLGEMEINES

Die Teilnahme am LIA erfolgt auf eigenes Risiko. Das  LIA übernimmt keinerlei Haftung. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen des LIAs ist als Werkaufenthalt zu verstehen. Die Begegnung mit einer fremden Kultur soll einen wesentlichen und nachhaltigen Beitrag zur künstlerischen und kuratorischen Biografie leisten. Dies bedingt eine kommunikative Offenheit und Eigeninitiative der TeilnehmerInnen. Englisch sollte in Ansätzen vorhanden sein.

 

 

ANKUNFT
Bei Ankunft erhält der Künstler Bettwäsche ud Handtücher. Er kann ein Fahrrad für 10 € im Monat mieten. Kabeloses Internet ist für 6 € im Atelier möglich. Bei Ankunft ist ein Deposit von 100 € zu leisten, was bei Abfahrt und Rückgabe der Schlüssel sowie der Überlassung des Ateliers, im selben Zustand wie bei Ankunft vorgefunden, zurückerstattet wird.

 

REGELUNG BEI VERKÄUFEN

Der Künstler kann, muss aber nicht verkaufen. Die LIA gemeinnützige GmbH behält 40 % des Verkaufserlöses ein und regelt den Zahlungsverkehr. Der Betrag geht vollständig in die gemeinnützige Tätigkeit der Institution ein.

 

Das LIA befindet sich in einer ehemaligen Baumwollspinnerei.

Weitere Informationen unter www.spinnerei.de.